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Autokauf ist Vertrauenssache, egal ob im Neuwagen- oder Gebrauchtwagenbereich. Wir von WBR Automobile wollen genau dieses Vertrauen rechtfertigen. Besuchen Sie uns und lassen Sie sich zu allen Fragen ausführlich beraten.
Wir sind für Sie da, wenn es darum geht, das passende Fahrzeug zu finden und beantworten alle Ihre Fragen rund um Service, Teile und Zubehör.
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Geprüfte Gebrauchtwagen:
Wir sind offizieller Hyundai Promise Partner.
Mehr zu uns
HYUNDAI TUCSON N LINE
Gewerbekundenleasing ab 153,- EUR. Hyundai TUCSON N Line 1.6 T-GDI 110 kW (150 PS) Frontantrieb 7-Gang-Doppelkupplungsgetriebe: Energieverbrauch kombiniert: 7,1 l/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 161 g/km; CO2-Klasse: F. Ein unverbindliches Leasingbeispiel für Gewerbekunden der Hyundai Leasing, ein Service der Allane SE, Parkring 33, D-85748 Garching bei München. Bonität vorausgesetzt. Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Hyundai TUCSON N Line 1.6 T-GDI 110 kW (150 PS) Frontantrieb 7-Gang-Doppelkupplungsgetriebe: Laufzeit 24 Monate, einmalige Leasingsonderzahlung 0,00 EUR, Gesamtlaufleistung 10.000 km, 24 mtl. Raten à 153 EUR. Kostenpflichtige Zusatzausstattung möglich. Überführungs- und Zulassungskosten in Höhe von 1.252,00 EUR werden bei Lieferung des Fahrzeugs separat in Ansatz gebracht. Alle Preise exkl. gesetzlicher MwSt. Angebot gültig bis 30.06.2026. Abbildung zeigt ggf. aufpreispflichtige Zusatzausstattung.
Frühjahrs-Radwechselaktion 2026
Zeit für den Wechsel auf Sommerreifen. Nutzen Sie unsere Radwechselaktion im Hyundai-Zentrum Marl und starten Sie sicher in den Frühling. Jetzt Termin sichern und bequem Räder wechseln lassen – auf Wunsch inklusive Einlagerung Ihrer Winterräder.
E-Auto-Förderung 2026
Elektrische Mobilität war noch nie so attraktiv. Mit der staatlichen E-Auto-Förderung 2026 profitieren Sie beim Umstieg auf ein vollelektrisches Hyundai Modell von einem Vorteil von bis zu 6.000 EUR* *Die staatl. Förderung ist für rein batterieelektrische Neufahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybrid- Neufahrzeuge (CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elektrische Reichweite mind. 80 km) der EU-Fahrzeugklasse M1, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden, für Privatpersonen möglich und setzt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten voraus. Berechtigung zur Förderung und Höhe derselben richten sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen sowie der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Die Förderung muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs beantragt werden. Kein Rechtsanspruch. Auszahlung der Förderung nach Qualifizierung gemäß Richtlinien und positivem Bescheid eines von Ihnen gestellten Antrags im staatlichen Online-Portal. Mehr Details dazu unter: www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung Stand 19.01.2026.