Die staatliche E-Auto-Förderung ist seit dem 19. Januar 2026 beschlossene Sache. Diese Fördermittel kann man, sofern man die Voraussetzungen erfüllt, beim Staat nach der Neuanschaffung und Zulassung eines neuen Elektro-Autos1 oder den Kriterien entsprechenden neuen Plug-in-Hybriden1 voraussichtlich ab Mai 2026 beantragen können. Das Förderprogramm zielt auf die Anschaffung oder das Leasing fabrikneuer Fahrzeuge ab. Förderberechtigt sind alle Neufahrzeuge, die ab dem 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 erstmals in Deutschland zugelassen werden und der EU-Fahrzeugklasse M1 angehören. Dazu zählen Pkw mit rein elektrischem Batterieantrieb, Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Reichweitenverlängerer (Range-Extender) sowie Plug-in-Hybridfahrzeuge, sofern diese festgelegte klimaschutzbezogene Kriterien erfüllen. Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellentechnologie künftig einbezogen werden, ist derzeit noch Gegenstand einer Prüfung. Im Förderzeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2027 können auch Plug-in-Hybridfahrzeuge sowie Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerer gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese Fahrzeuge entweder einen CO₂-Ausstoß von höchstens 60 Gramm je Kilometer gemäß Typgenehmigung aufweisen oder eine rein elektrische Mindestreichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen.
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 85.001 bis 90.000 Euro => Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren: nicht förderfähig => Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren: nicht förderfähig => Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren: 4.000 Euro Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 80.001 bis 85.000 Euro => Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren: nicht förderfähig => Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren: 3.500 Euro => Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren: 4.000 Euro Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 60.001 bis 80.000 Euro => Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren: 3.000 Euro => Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren: 3.500 Euro => Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren: 4.000 Euro Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 45.001 bis 60.000 Euro => Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren: 4.000 Euro => Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren: 4.500 Euro => Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren: 5.000 Euro Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 45.000 Euro => Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren: 5.000 Euro => Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren: 5.500 Euro => Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren: 6.000 Euro Quelle: BMUKN: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung. (Stand 19.01.2026)
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 85.001 bis 90.000 Euro => Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren: nicht förderfähig => Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren: nicht förderfähig => Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren: 2.500 Euro Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 80.001 bis 85.000 Euro => Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren: nicht förderfähig => Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren: 2.000 Euro => Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren: 2.500 Euro Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 60.001 bis 80.000 Euro => Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren: 1.500 Euro => Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren: 2.000 Euro => Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren: 2.500 Euro Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 45.001 bis 60.000 Euro => Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren: 2.500 Euro => Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren: 3.000 Euro => Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren: 3.500 Euro Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 45.000 Euro => Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren: 3.500 Euro => Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren: 4.000 Euro => Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren: 4.500 Euro Quelle: BMUKN: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung. (Stand 19.01.2026)